Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, diese Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.schokoundrum.de.
Konformitätsstatus
Der Internetauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) Nordrhein-Westfalen vereinbar.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 29.05.2024 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns. Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
ollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik unseres Internetauftritts von uns keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten.
Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger bzw. die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der*dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
Telefon
E-Mail-Adresse
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internetseite
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.05.2024 erstellt.Wir ermitteln den Stand der Barrierefreiheit regelmäßig durch eigene Prüfung mithilfe der Selbstbewertung.